Ihr merkwürdiger Spitzname ist heiß begehrt – und deshalb gibt es Ärger!
Nadja Abd El Farrag (42) verklagt einen Mann in Halle, weil er seine Imbissbude “Naddel’s-Buffet” nennt. “Der Name Naddel ist urheberrechtlich geschützt”, sagt Nadjas Manager. Ob der Imbiss-Besitzer seine Frikadellen auch unter anderem Namen los wird?
Nadja Abd El Farrag – Eine Imbissbude darf nicht Naddel heißen
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Hat Bohlens ehemaliges Alkoholproblem immer noch nichts gelernt?
Der “Markenname” Naddel ist beim DPMA nicht allumfassend geschützt und kann daher nur in Bezug auf die jeweils zutreffenden Klassen als missbräuchliche Nutzung eines Markennamens geltend gemacht werden. Da die Dame *hust* sich nur die Klassen Entertainment, TV-Produktion und ähnliches leisten konnte und Gastronimie nicht zu den Klassen gehört, in denen sie Ihren Namen schützen möchte, begibt sie sich nicht nur intellektuell auf sehr dünnes Eis.
Mal für alle zum Nachlesen, der Name gilt nur in folgenden Bereichechen als geschützt:
Klasse 09:
Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger und Schallplatten, Compact-Discs (Bild, Ton, ROM), optische Datenträger, Disketten; Computer-Software (gespeichert)
Klasse 16:
Fotographien, Druckereierzeugnisse, insbesondere Plakate, Portraits, Postkarten, Verpackungsmaterial aus Papier und aus Karton
Klasse 25:
Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen
Klasse 41:
Dienstleistungen, die der Unterhaltung dienen, insbesondere Musikdarbietungen, Produktion von Shows, Veranstaltung von Unterhaltungsshows, Durchführung von Live-Veranstaltungen